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Aufgaben und Tätigkeiten

 

Tierschutz in konkreten Fällen

  1. Entgegennahme von Meldungen über Tierquälerei jeglicher Art
  2. Überprüfung dieser Vorgänge, wobei insbesondere das Gespräch mit den Tierhaltern gesucht wird, um diese davon zu überzeugen, dass jedes Tier seiner besonderen Pflege und Zuwendung bedarf.
  3. Meldung an das Ordnungsamt bzw. die Polizei, wenn sich die Tierhalter uneinsichtig zeigen sollten oder besonders schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen.
  4. Vorübergehende Aufnahme und Betreuung von Abgabetieren (zur Zeit überwiegend Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen) sowie deren Vermittlung; siehe auch Tierschutzhof.


Tierschutz im allgemeinen

  1. Information der Bürgerinnen und Bürger durch und bei Aktions- und Informationsständen, Flohmarktständen etc.
  2. Angebote an Schulen und Kindergruppen, in denen sich inhaltlich und praktisch mit einem Tierschutzthema auseinandergesetzt wird. Sprechen Sie uns gerne an.